Jahreshauptversammlung 2018

Einladung

Liebe Ruderinnen und Ruderer,

hiermit laden wir Euch zur diesjährigen Jahreshauptversammlung des Rudervereins am Gymnasium Hankensbüttel e. V. am Freitag, 27. April 2018 um 18.00 Uhr ins Vereinsheim ein.

Tagesordnung

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
  2. Aussprache über die vorliegenden Tätigkeitsberichte des Vorstands
    1. Rückblick und Vorausplanung: Jens Breidenbach, Heiko Ernst
    2. Bericht der Jugendwarte: Lorenz Ernst, Felix Kompalla, Susanne Krummel, Hauke Müller, Daniel Weise
    3. Bericht des Schriftwarts: Dieter Reisewitz
    4. Bericht des Bootswarts: Lutz Petzold
    5. Bericht des Trainingswarts: Thomas Krummel
    6. Bericht des Wanderruderwarts: Sven Krüger
    7. Bericht des Fahrzeugwarts: Jörg Reinecke
  3. Kassenbericht über das zurückliegende Geschäftsjahr: Melanie Reinecke
  4. Bericht der Kassenprüfer: Ralf Weickardt, Andrea Ernst
  5. Genehmigung des Kassenberichts
  6. Entlastung des Vorstandes
  7. Neuwahlen von Vorstandsmitgliedern
    1. Vorsitzender
    2. stellv. Vorsitzende
    3. Kassenwart/-in
    4. Bootswart/-in
    5. Jugendwart/-in
    6. Wanderruderwart/-in
    7. Kassenprüfer/-in
  8. Anträge
  9. Vorlage des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 2018/2019 und Beschlussfassung darüber
  10. Verschiedenes

Falls Anträge gestellt werden sollen, so sind diese bis zum 10. April 2018 beim Vorsitzenden schriftlich einzureichen.

Mit rudersportlichen Grüßen
Jens Breidenbach, Heiko Ernst, Dieter Reisewitz und Melanie Reinecke

Ablauf

Die Mitgliederversammlung des RVGH läuft wie folgt ab:

  • Die Versammlung beginnt um 18 Uhr und endet um 20 Uhr
  • Es gibt ein Heft mit den Berichten der Vorstandsmitglieder, was ihr zuhause in Ruhe durchlesen könnt. Die Vorstandsmitglieder beantworten gern die aufkommenden Fragen auf der JHV.
  • Für das leibliche Wohl wird gesogt sein. Wasser, Kaffee, Saft und Knabbereien/Snacks.

Hinweis für Jugendliche: Beschränkt geschäftsfähige Jugendliche (bis 18 Jahre) benötigen für die Stimmabgabe eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

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